Mit Erlass vom 15.07.2024 hat das zuständige Ministerium (MAGS) des Landes NRW die Werte zur Ermittlung der anerkennungsfähigen Aufwendungen stationärer und teilstationärer Pflegeeinrichtungen gemäß APG DVO NRW bekanntgegeben. Grundlage für die Festsetzung der Werte ist der Mai Index für das Jahr 2024. Die Gültigkeit beginnt im Jahr 2025.
Diese lauten wie folgt:
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
- 3.288,88 € je qm Nettoraumfläche ohne Zentralküche für Vollversorgung
- 3.427,18 € je qm Nettoraumfläche mit „Errichtung einer der täglichen Vollversorgung der gesamten Bewohnerschaft dienenden Zentralküche innerhalb der Einrichtung“
Teilstationäre Pflegeeinrichtung
- 2.694,00 je qm Nettoraumfläche oder Nettogrundfläche
Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagegütern nach den §§2 und 3 APG DVO NRW
- 29,39 € je qm der berücksichtigungsfähigen Nettogrundfläche
Die Anpassung entsprechend der bekannten Verfahrensweise gemäß APG DVO NRW war zu erwarten, man darf sich jedoch die Frage stellen, ob diese Steigerung insbesondere im Bereich der stationären Pflege die Entwicklungen des letzten Jahres auch faktisch abfängt.
Seit dem 01.01.2024 gilt gemäß GEG für Neubauten beispielsweise, dass nur „[…]Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.“ Zuvor wurde schon ein erhöhter baulicher Wärmeschutz (Effizienzhaus 55-Standard) verbindlich eingeführt.
Aus unserer Datenbank lässt sich insbesondere eine Erhöhung des Kostenanteils für die Gebäudetechnik (Gewerke wie Heizung, Elektro, EDV etc.) erkennen. Erhöhungen bzw. Verschiebungen zwischen 4 und 7% sind hier keine Seltenheit. Bei einer 80-Platz-Einrichtung können so Veränderungen bis zu annähernd 1 Mio.€ entstehen. Die Bauwerkskosten in Bezug auf den prozentualen Anteil stagnieren dafür weitgehend. Entwicklungen, die man im Auge haben und einschätzen können muss, wenn man eine neue Einrichtung plant.
Positiv zu vermerken ist, dass der aktuelle Baupreisindex gegenüber 2023 für Wohnungsbauten gem. Statistischen Bundesamt bei 2,7% Punkten liegt und die Angemessenheitsgrenze mit 2,9% Punkten diese überschreitet, worin immer das begründet ist. Mit einem „Pro Platzwert“ von 174.310,64€ pro Bewohnerplatz und 181.640,54€ pro Bewohnerplatz mit Küche ist es nach unseren aktuellen Erfahrungen, bei einer sinnvollen Planung, weiterhin möglich in der Angemessenheitsgrenze zu bauen.