Die Bundesregierung hat am 05.06.2024 die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Das Kabinett stimmte der diesbezüglichen Änderung des Jahressteuergesetzes zu. Unternehmen, Vereinen und Stiftungen werden Körperschafts- und Gewerbesteuer erlassen, wenn sie Wohnungen unterhalb der ortsüblichen Mieten dauerhaft anbieten und das Einkommen der Mieterschaft unterhalb einer festgelegten Grenze liegt. Klara Geywitz erklärt „die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60% der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können. Das ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter“ (BMWSB – Startseite – Die Wohngemeinnützigkeit ist wieder da (bund.de).
Bei dem Modell der Wohngemeinnützigkeit behalten die Wohnungen dauerhaft eine niedrige Miete, anders als bei Sozialwohnungen, die nach einem Zeitraum zwischen 15-40 Jahren aus der Sozialbindung fallen.
Die Wohngemeinnützigkeit könnte eine interessante Option für Mehrgenerationenwohnhäuser, Wohngemeinschaften, Service-Wohnen oder auch Mitarbeitenden-Wohnen sein.
Bisher waren bereits Vermietungsvereine und -genossenschaften von der Körperschaftssteuer befreit, ebenso wie Körperschaften, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und beispielsweise Menschen unterstützen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind.
Die Wohngemeinnützigkeit wurde 1990 abgeschafft, nachdem sich herausstellte, dass das gemeinnützige Wohnungsbauunternehmen „Neue Heimat“ des Deutschen Gewerkschaftsbunds Missmanagement und insbesondere Selbstbereicherung betrieb. Axel Gedaschko vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die Wiedereinführung, sagt aber auch, dass eine breiter angelegte Förderung notwendig ist, um die mittlerweile 800.000 fehlenden Wohnungen in Deutschland zu reduzieren. „Angesichts der aktuellen Wohnungsbaukrise müssen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt werden, zu bauen. Das geht angesichts der dauerhaft höheren Zinsen bei gleichzeitig rundum gestiegenen Kosten nur über ein kurzfristiges Zinsprogramm. Mithilfe einer Zinssubvention auf ein Prozent könnten die sozial orientierten Wohnungsunternehmen in Kombination mit der seriellen und modularen Bauweise dann wieder bezahlbare Wohnungen in deutlich größerer Zahl zu Mieten von rund 12 Euro – statt aktuell 18 bis 20 Euro – pro Quadratmeter und Monat schaffen. Das würde eine wirkliche Entlastung der Wohnungsmärkte bedeuten und wäre für den Staat durch Steuereinnahmen im Zuge der dann steigenden Baukonjunktur auch noch kostenneutral“ (https://www.gdw.de/pressecenter/pressestatements/wohngemeinnuetzigkeit-ergaenzendes-modell-kann-teil-beitrag-gegen-wohnungsmangel-leisten-funktionierendes-foerdersystem-bleibt-aber-fehlanzeige/).