Wohnen und Pflege – Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene bestimmen die Rahmenbedingungen
Aufgrund der langwierigen Entscheidungsprozesse in der deutschen Gesetzgebung, der zunehmenden Zentralisierung von Kompetenzen beim Bund und der daraus folgenden Ballung von Zustimmungsgesetzen im Bundesrat wurde am 16. bzw. 17. Oktober 2003 eine „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ eingesetzt. Das Ergebnis der Beratungen waren das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und das Föderalismusreform-Begleitgesetz, die zum 1.09.2006 in Kraft traten. Die damit verbundenen neuen Gesetzgebungskompetenzen der Länder umfassten u.a. das Heimrecht. Die Länder nahmen diese Aufgabe in unterschiedlichen Zeiträumen und Intensität auf. Weitere Informationen
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