Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat am 18. Juni 2025 den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, das Baugesetzbuch zu ändern und Gemeinden zu ermächtigen, schneller und flexibler zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, unter anderem durch Abweichungen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein, der Bundesrat muss nicht zustimmen.
Zentrale Punkte sind:
- Neueinführung Bau-Turbo-Paragraph (§ 246e): Befristet bis Ende 2030 können Gemeinden nach nur zwei Monaten Prüfung zusätzliche Wohnungen genehmigen, ohne Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans.
- Nachverdichtung & Aufstockung (§§31 Abs. 3 und 34 Abs. 3b): Anpassungen erleichtern Aufstockungen, Anbauten und Neubauten in der zweiten Reihe sowie in bisher unbeplanten Innenbereichen auch ohne Einfügung in Bebauungszusammenhang
- Umwandlungsschutz von Miete in Eigentum: Verlängerung um fünf Jahre, um Mieter vor Verdrängung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schützen
- Außenbereich: Wohnungsbau wird auch außerhalb bestehender Bebauung leichter möglich, unter Berücksichtigung von Umwelt- und Flächenschutz.
- Quartiersdurchmischung: Lockerungen bei Lärmschutzvorgaben sollen Wohnungsbau in gemischten Gebieten erleichtern.
- Stärkung der Kommunen: Gemeinden behalten die Entscheidungsgewalt über die Anwendung des Bau-Turbos.
Die Bundesregierung erwartet eine jährliche Entlastung von über 2,5 Milliarden Euro.
Den Gesetzentwurf finden Sie HIER.
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