Koalitionsvertrag CDU,CSU und SPD wurde am 09.04.25 im Entwurf vorgelegt

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode steht unter dem Leitgedanken „Verantwortung für Deutschland“ und verspricht einen Politikwechsel in den zentralen Bereichen wie

  • Wirtschaft
  • Innere und äußere Sicherheit
  • Migration
  • Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung

Für den Wohnungsbau wird eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive vereinbart. Genannt werden u.a. folgende Aspekte:

  • Der soziale Wohnungsmarkt wird als wesentlicher Bestandteil der Wohnungsraumversorgung ausgebaut
  • Novellierung des Baugesetzbuches
  • In 100 Tagen Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos mit Erleichterung von Lärmschutzfestsetzungen und Verlängerung der Vorschriften über den Umwandlungsschutz und Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre
  • Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert, das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar
  • Heben von Beschleunigungspotenzialen durch serielles, modulares und systemischen Bauen
  • Förderprogramme der KfW werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: Neubau und Modernisierung, mit Anreizen für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen
  • Senkung der Finanzierungskosten in angespannten Wohnungsmärkten durch Beteiligung des Bundes (z.B. Garantien), damit Wohnungen für unter 15 €/qm entstehen können
  • Abschaffung des Heizungsgesetzes und neues GEG wird technologieoffener, flexibler und einfacher
  • Vermeidung von CO2 wird zur zentralen Steuerungsgröße
  • Förderfähigkeit des EH55-Standards wird zeitlich befristet wiederhergestellt
  • Stärkung  Quartiersansatz
  • Investitionen in „Junges Wohnen“: Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende
  • Modellhafte Förderung der Entwicklung innovativer und beispielgebender Konzepte für generationsübergreifende und gemeinschaftliche Wohnformen

Die Bewältigung der stetig wachsenden Herausforderung in der Pflege und für die Pflegeversicherung wird als Generationenaufgabe festgestellt, auf die mit einem Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen begegnet wird, wie z.B.:

  • Nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung sowie die Stärkung ambulanter und häuslicher Pflege durch eine große Pflegereform
  • Beanspruchung von Leistungen aus der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige und Angehörige einfach und bürokratiearm
  • Erarbeitung der Reform im Zusammenspiel von Bund und Ländern auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
  • Die Kommission legt noch in 2025 die Ergebnisse zum Arbeitsauftrag vor:
    • Leistungsumfang, Ausdifferenzierung und Leistungsart
    • Möglichkeiten zur Stärkung pflegender Angehöriger
    • Schaffung von Angeboten für pflegerische Akutsituationen
    • Stärkung der sektorenübergreifenden pflegerischen Versorgung und Übernahme von Modellprojekten in die Regelversorgung (z.B. stambulant)
    • Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge
    • Verortung versicherungsfremder Leistungen wie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage
    • Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile
  • Kurzfristige Gesetzesvorlagen zur Pflegekompetenz, Pflegeassistenz, zur Einführung der „Advanced Practice Nurse“  und zur Absicherung des sog. „kleinen Versorgungsvertrages“
  • Überprüfung aller Datenschutzvorschriften, Berichts- und Dokumentationspflichten insbesondere im SGB XI auf zwingende Notwendigkeit
  • Ermöglichung einer KI-unterstützte Behandlungs- und Pflegedokumentation und Umsetzung  eines konsequent vereinfachten und digitalen Berichtswesens
  • Möglichkeit zum kompetenzorientierten Fachpersonaleinsatz und zur eigenständigen Heilkundeausübung mit einer geeigneten Personalbemessung
  • Maßnahmen zur Reduktion der Unterschiede zwischen Leiharbeitnehmern und der Stammbelegschaft
  • Ausgleich von Mehrkosten zur Schaffung von Springerpools sowie entsprechenden Vergütungen für das Personal 

Der Entwurf des Koalitionsvertrages wird bis Ende April von den drei Koalitionspartnern in ihren Parteien zur Abstimmung gebracht. Bei Zustimmung erfolgt die Vertragsunterzeichnung. Für die erste Mai-Woche ist  die Wahl des Bundeskanzlers vorgesehen, so dass die neue Regierung im Anschluss ihre Arbeit aufnehmen und mit der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen beginnen kann. 

Den Entwurf des Koalitionsvertrages in Kurzfassung finden Sie HIER.

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