Mit Erlass vom 03.08.22 teilt das Ministerium MAGS NRW die Werte für 2023 mit, wonach die Angemessenheitsgrenze für Investitionskosten berechnet wird:
Stationäre Pflegeeinrichtung:
- a) ohne eigene Vollversorgung (Catering) – 2.966,33€ je qm Nettoraumfläche
- b) mit eigener Vollversorgung (Küche(n)) – 3.066,33€ je qm Nettoraumfläche
Teilstationäre Pflegeeinrichtung:
- 2.429,79€ je qm Nettoraumfläche oder Nettogrundfläche
Der Betrag für Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagegütern (§§ 2 und 3 APG DVO NRW) im Jahr 2023 beträgt 26,51€ je qm der berücksichtigungsfähigen Nettogrundfläche.
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