Fördermittel 2024 für die Bereiche Energie und Sanierung – aktuelle Informationen

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Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Aufgrund der seit November 2023 geltenden Haushaltssperre wurden jedoch Förderprogramme gestoppt. Seit dem 19.01.2024 können einzelne Anträge, z.B.  für die Energieberatung wieder eingereicht werden. Anträge zur Förderung der Sanierung sollen mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab Mitte/Ende Februar 2024 wieder gestellt werden können.

Für Investoren (z.B. private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter) von Wohngebäuden (inkl. Alten- und Pflegeheimen) gibt es dann u.a. wieder die Möglichkeit Förderanträge zu stellen für:

Wohngebäude-Kredit Effizienzhaus (261): Förderung der Sanierung zu besonders energieeffizienten Wohngebäuden, die das Niveau eines Effizienzhauses erreichen oder des Kaufs eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298): Förderung von Wohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundes­haushalt 2024 in Kraft getreten ist und die KfW vom Bund er­mächtigt worden ist, über ent­sprechende Bundes­mittel für neue Förder­zusagen zu verfügen. Dieser Rahmen des Gesetz­gebers bzw. des Bundes wird voraus­sichtlich Anfang Februar 2024 vor­liegen. (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Soziale-Organisationen-und-Vereine/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/)