Sankt Marien Service Wohnen in Ratingen – Es ist geschafft!

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Trotz erschwerten Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, die politische Lage in Europa sowie Materialknappheit und steigenden Baupreisen konnte das Bauprojekt der Sankt Marien Krankenhaus GmbH an der Werdener Straße in Ratingen weitestgehend fristgerecht fertiggestellt werden.

Hier entstanden in der Nachbarschaft zum Marienkrankenhaus Ratingen neben 31 barrierefreien Wohnungen auch eine Tagespflege sowie eine Sozialstation. Diese Dienstleistungen werden den Mietern in Kooperation mit der Caritas im Kreis Mettmann e.V. zur Verfügung gestellt. Die soleo* GmbH war als Generalplaner mit den Leistungsphasen 1-9 sowie mit dem Vermietungsmanagement beauftragt. Die ersten Mieter haben bereits im September ihre Wohnungen bezogen.

Wir freuen uns und sind stolz bei diesem Projekt mitgewirkt zu haben!

Bei weiteren Fragen oder Interesse wenden Sie sich gerne direkt an die St. Marien-Krankenhaus GmbH (Service Wohnen – St. Marien Krankenhaus (sankt-marien-ratingen.de)).

Copyright 2022 Sank Marien Krankenhaus GmbH (https://www.youtube.com/watch?v=5vdmwx5D1H4&feature=emb_logo)

Katastrophenschutz in Pflegeeinrichtungen

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In der Bevölkerung wächst die Sorge vor einem Blackout. Immer mehr private Haushalte und Kommunen bereiten sich auf dieses Schreckensszenario vor. Ein möglicher Stromausfall würde zwar die gesamte Gesellschaft betreffen, jedoch wären die Herausforderungen bei einer stationären Einrichtung erheblich größer als in privaten Haushalten. Bei Bewohnern, die im Alltag bereits eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen sind, kann bereits ein mehrtägiger Stromausfall kritisch werden. Dementsprechend mehren sich aktuell die Anfragen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zum Thema „Katastrophenschutz“ bei der soleo* GmbH.

In einer Erhebung des Deutschen Krankenhaus-Instituts (DKI) gaben ca. 60% der Krankenhäuser an, dass die Überbrückung eines Stromausfall nur für wenige Tage funktioniert. 21% der Klinken gaben diesbezüglich sogar an, dass sie nur wenige Stunden durchhalten können. Bei den Pflege- und Sozialeinrichtungen sieht die Überbrückungsdauer sogar noch erheblich schlechter aus. An der Umfrage nahmen im Oktober diesen Jahres 288 Einrichtungen aus dem Krankenhaus-Pool des Deutschen-Krankenhaus-Instituts mit über 50 Betten teil.

Eine Erweiterung oder sogar Neuerstellung der Notstromversorgung ist in den meisten Fällen nicht so leicht, hierbei müssen mehrere gesetzliche und bauliche Vorgaben berücksichtigt werden. Darüber hinaus spielen auch noch die organisatorischen Maßnahmen innerhalb der Einrichtungen sowie der Schutz der kritischen Infrastruktur eine sehr wichtige Rolle.  Zusätzlich muss die Aufgabenverteilung im Katastrophenfall mit den Kommunen und Landkreisen klar definiert sein. Lösungen für all diese Probleme müssen schnell und im besten Fall kostengünstig gefunden werden, da viele Träger und Einrichtungen nur über begrenzte Rücklagen verfügen.

Die soleo* GmbH hat sich mit dem Thema des „baulichen und organisatorischen Katastrophenschutzes“ in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Die Erfahrung mehrerer Projekte zeigt, dass es immer eine Möglichkeit zur Erhöhung des Schutzes der Bewohner, Patienten und Bevölkerung gibt, welche sich zum Teil schnell und einfach umsetzen lassen.

Sprechen Sie uns an, gerne beraten und begleiten wir Sie beim Überprüfen Ihres Katastrophenschutzes sowie dem weiteren Vorgehen.

Energiehilfe für Pflegeeinrichtungen im Detail

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Der Bund-Länder-Beschluss vom 02.12.2022 ist die Grundlage für die Rettungsschirme in der Energiekrise und speziell für die Härtefallregelung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (siehe Punkt f) von über 12 Milliarden. Hieraus leiten sich die zusätzlichen Mittel für den Hilfsfond Pflegeeinrichtungen ab. Den gesamten Beschluss finden Sie HIER.

Neue Verordnung über bauliche Anforderungen in Niedersachsen

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Mit Wirkung zum 01.10.22 hat das Land Niedersachsen die bisher immer noch gültige Heimmindestbauverordnung durch eine neue Verordnung abgelöst.

Die Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO) enthält folgende zentralen Vorgaben für die betreffenden Einrichtungen:

  • EZ mind. 14 m² ohne Vorraum
  • DZ mind. 22 m² ohne Vorraum
  • Von jedem EZ/DZ muss der direkte Zugang zum Badezimmer sein
  • 1 Bad für zwei EZ (Tandembad) möglich
  • 70% EZ
  • Bei DZ mind. ein Krisenzimmer
  • Je Gebäude eines Heims mind. 1 Pflegebad, 100 – 200 Bewohnern zwei, 200-300 drei etc.
  • 1 Raum für Bewohnereigentum
  • 1 Raum für Infektionsschutzmaterial
  • 1 Abschiedsraum
  • Je Etage ein Schutzraum, 1 Fäkalienspüle
  • Je Gebäude eines Heimes 1 Gemeinschaftsraum mind. 20m² bzw. 2 m² je Bewohner

Für Bestandseinrichtungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2032, die in Ausnahmen einmal um drei Jahre verlängert werden kann.

HIER finden Sie das gesamte Gesetz zu Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO) vom 20. September 2022. 

Quelle : https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HeimGBauV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true