soleo* Kongress 2023

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Der 15. soleo*-Kongress findet in diesem Jahr am Dienstag, den 17.10.2023 – wie gewohnt – im Konzert- und Bühnenhaus in Kevelaer statt.

Wir freuen uns, den Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Herrn Matthias Heimeier, für das Thema Sozialpolitik-Zukunft der Pflege gewonnen zu haben.

Experten aus Theorie und Praxis werden die neuesten Entwicklungen und Trends aus den Bereichen Wohnen im Alter, Pflege sowie Planen und Bauen vorstellen. Nutzen Sie den interdisziplinären Fachaustausch rund um die Sozialimmobilie und knüpfen Kontakte zu interessanten Akteuren aus den vielfältigen Tätigkeitsfeldern.

Das Kongressprogramm finden Sie HIER. Anmelden können Sie sich ab sofort über untenstehendes Formular, per E-Mail an angelika.zielke@soleo-gmbh.de oder telefonisch unter 0211 – 957 423 0.

    * Pflichtfelder

    Eröffnung des Caritas-Seniorenzentrum St. Josef in Köln

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    Vergangenen Freitag wurde unter großer Beteiligung der Mitbürgerinnen und Mitbürger im Stadtteil Köln-Porz das Seniorenzentrum St. Josef eröffnet. Die soleo* war dort an der Konzeptentwicklung beteiligt, erstellte die Planung und erbrachte die Objektüberwachung durch einen langjährigen externen Partner. Die Einrichtung besitzt 99 Bewohnerplätze in Einzelzimmern, 11 Betreute Wohnungen, eine Tagespflege und ein Café. Das Gebäude ist ein Ersatzneubau an gleicher Stelle für das stark in die Jahre gekommene Pflegeheim St. Josef. Die soleo* begleitet die Caritas Köln seit 2011 bei der Konzeptentwicklung und Planung. Durch die Coronapandemie, die Kostensteigerung und den Ukrainekrieg wurden die Bautätigkeiten erheblich erschwert und forderten die Projektbeteiligten, besonders aber die Ausführenden, bedeutsam. Die Eröffnung dieser Einrichtung schließt ein großes Investitionsprogramm der Caritas Köln von Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen ab. Die soleo* freut sich und ist stolz, bei mehreren dieser Maßnahmen beteiligt gewesen zu sein.

    Pflegebedürftige tragen immer höhere Kosten – Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen zur Entwicklung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils

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    Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) veröffentlichte kürzlich als Fazit einer Auswertung vom 1.7.2023, nach dem die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger in Pflegeeinrichtungen stark ansteigt.

    Betrachtet wird der einrichtungsbezogene einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Dieser bezeichnet den Anteil der Pflegekosten in Pflegeeinrichtungen, der die Leistungsbeiträge der Pflegekasse übersteigt und somit von den Bewohnenden selbst bezahlt werden muss. Der EEE variiert für die Bewohnenden je nach Aufenthaltsdauer, aufgrund von gestaffelten Zuschüssen der Pflegekassen zum EEE seit 2022. Der Verband zieht einen Vergleich der beobachtbaren Entwicklung mit dem noch Ende 2021 herrschenden EEE von 912 Euro für alle Pflegebedürftigen. Jenes Niveau werde nun, trotz Zuschüssen der Pflegekassen von in diesem Jahr voraussichtlich mehr als vier Milliarden Euro, von Pflegebedürftigen, die bis zu zwei Jahre in einer Pflegeeinrichtung sind, bereits überschritten.

    Aufenthaltsdauer 2022 2023 Bundesweites Ansteigen monatlicher Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres im Durchschnitt
    Erstes Jahr2.200€ 2.548€348€
    Ab 12 Monaten2.007€2.299€292€
    Ab 24 Monaten 1.814€2.050€236€
    Ab 36 Monaten 1.573€1.738€165€

    Erkennbar als die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr sind die für Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr. Neben dem EEE für die Pflege müssen Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung durch die Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Das Ziel der Zuschüsse der Pflegekassen, dass der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen im Zeitverlauf für die Pflegebedürftigen sinkt, scheint im Vergleich zum Stand vor der Einführung der Zuschüsse schon heute verfehlt.

    Gründe für ein weiteres Ansteigen der Eigenanteile

    Der vdek benennt die steigenden Löhne und die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung als einen Grund für die erhöhten Eigenanteile. Diese Kosten sind in den Pflegesatz einzubeziehen. Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des vdek Vorstandes beklagt, dass die steigenden Kosten hauptsächlich von Pflegebedürftigen getragen würden und fordert dazu auf, dies zu unterbinden. Die in Aussicht gestellten entlastenden Zuschüsse ab 2024 durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, das wir Ihnen HIER dargestellt haben, würden den Trend nicht beenden.

    Forderungen

    Einer vom vdek gestellten Forderung, die Bundesländer zur Übernahme der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen zu verpflichten, um Pflegebedürftige „ad hoc“ im Durchschnitt um 477 Euro pro Monat entlasten zu können, schließen sich auch Verbände, wie der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband an. Barbara Dietrich-Schleicher, Vorstandsvorsitzende des Caritas-Fachverbandes Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) erklärt, es brauche ein nachhaltiges und „belastbares Konzept zur Begrenzung der Eigenbelastung”, andernfalls sei ein längerer Aufenthalt ein direkter Weg in die Grundsicherung.

    Aussicht in die Zukunft

    Im Hinblick auf die derzeitige Tarifentwicklung und die ab Juli 2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege geht der vdek von bis zum Jahresende weiter ansteigenden EEE aus. Der Caritasverband erwartet, dass in der Pflegepolitik Antworten auf dringende aktuelle Fragen gegeben werden als dringend gelten die zur Entlastung pflegender Angehöriger, der Regulierung der sogenannten 24-Stunden-Pflege und zur Stärkung einer quartiersbezogenen häuslichen Pflege.

    https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2023/pflegeheim-finanzielle-belastung-steigt-kontinuierlich/_jcr_content/par/download/file.res/vdek_PM_20230718_Eigenanteile_final.pdf

    https://www.caritas.de/presse/pressemeldungen-dcv/pflege-darf-kein-luxus-werden-0c9de6c1-e452-4157-bb3a-5d8724a95de1

    Steigerung der Attraktivität von Arbeitsplätzen in der Pflege

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    Der Fachkräftemangel in der Pflege wird bereits viel diskutiert. Interessant ist, dass zwischen 2009 und 2019 der Anteil an Pflegekräften um 40% gestiegen ist. Inzwischen sinkt die Zahl der Auszubildenden jedoch wieder und 65% aller Pflegekräfte arbeiten lediglich in Teilzeit oder Geringfügig. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen (aktuell 4,1%) reicht zur Kompensation offener Stellen nicht aus. Da ein Drittel aller Pflegekräfte über 55 Jahre alt ist, wird sich die Situation in den nächsten Jahren weiter zuspitzen.

    Daraus ergeben sich mehrere Herausforderungen. Für Betreiber von Pflegeeinrichtungen stellt sich die Frage, wie können neue Pflege(fach)kräfte gewonnen werden und wie können Mitarbeitende in der Einrichtung langfristig gehalten werden?

    Als Hauptbelastungsfaktoren in der Pflege wurden in dem Projekt zur Umsetzung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege, das von der Pflegebevollmächtigten Claudia Moll beauftragt wurde, identifiziert:

    • unzureichende Wertschätzung
    • mangelnde Führung
    • Bereitschaftsdienste wegen Krankheitsvertretung
    • Zeitdruck
    • psychische Belastungen
    • physische Belastungen

    Für eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wertschätzender Umgang unter den Mitarbeitenden sowie ein respektvolles, anerkennendes Feedback von Vorgesetzten zentral. Regelmäßige Teamsitzungen und Fallbesprechungen mit kollegialer Beratung fördern den Austausch und ein unterstützendes Miteinander mit dem Fokus auf Gelungenes und Erfolge in der Pflege. Das Wissen um die im folgenden aufgeführten Faktoren, die die Arbeitszufriedenheit in der Pflege steigern, ist schon bekannt. Jedoch hat eine konsequente Umsetzung häufig aus Zeitmangel noch nicht stattgefunden:

    • Eine Führungskultur, die den Mitarbeitenden in kleinen selbständigen Teams mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsspielräume entsprechend ihren individuellen Kompetenzen lässt.
    • Eine verbesserte Arbeitsorganisation und eine bedarfsgerechte Personalbemessung geben Pflegekräften Zeit, um sich gut um die ihnen anvertrauten älteren Menschen kümmern zu können und ihren eigenen Ansprüchen an ihren Berufs-Ethos gerecht werden zu können.
    • Auch eine vereinfachte Dokumentation ist ein wichtiger Faktor für mehr Zeit in der Pflege, beispielsweise sprachgesteuerte Dokumentationssysteme, mobile Laptopwagen oder auf den Fluren montierte Touchscreens.
    • Eine verlässliche Dienstplanung mit verlässlichen Zeiten zur eigenen Regeneration, für die Familie und Freunde tragen zu mehr psychischem und körperlichem Wohlbefinden und Verringerung der Erkrankungen und Krankheitsvertretungen bei.
    • Gleichzeitig sind Fort- und Weiterbildungen zu den gestiegenen Anforderungen an die Pflege, zur Stärkung des eigenen Wissens und der eigenen Ressourcen bedeutsam. Als Beispiel kann hier genannte werden, dass Gesprächsführungskompetenzen mit den Betroffenen und den Angehörigen bei palliativer Versorgung den Mitarbeitenden Sicherheit gibt.

    Körperliche Belastungen, die vor allem durch lange Laufwege, schweres Heben und Tragen sowie das Arbeiten in engen Räumen entstehen, können durch bauliche und technische Maßnahmen deutlich verringert werden. Baulich können kurze Wege, gute Überschaubarkeit und die sinnvolle Anordnung von Funktionsräumen eine Entlastung bieten. Eine Barrierefreiheit nach DIN 18040, wie sie für Neubauten und im Umbau weitgehend zum Wohl der Bewohnenden vorgeschrieben ist, dient gleichermaßen der Vereinfachung von Arbeitsabläufen sowie der Raumqualität als Arbeitsstätte. Beispielsweise werden mobile Lifter häufig nicht genutzt, wenn sie zu weit weg untergestellt sind.Die laut Arbeitsstättenverordnung erforderlichen Pausen- und Sozialräume sollten auf kurzem Wege erreichbar liegen, mit Tageslicht versorgt und ansprechend eingerichtet sein, zum Entspannen und Abschalten. Die Dienstzimmer sollten übersichtlich organisiert und ergonomisch eingerichtet sein mit Platz für den Einsatz von modernen Arbeitsinstrumenten und ausreichenden digitalen Arbeitsplätzen. Eine richtige Beleuchtung und steuerbare Raum-Temperaturen spielen eine wichtige Rolle für die Gesundheit, und ein entsprechendes Farbkonzept wirkt unterstützend auf Wohlbefinden und die Motivation.

    Der bauliche Zustand und die Qualität von Räumlichkeiten haben somit nicht nur Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Bewohnerschaft, sondern auch auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

    Ein gutes Arbeitsklima, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein guter Zustand der Räume sind ausschlaggebende Faktoren für die Gewinnung von neuen Mitarbeitenden. Niederschwellige Bewerbungen und Erstgespräche über Videostream könnten helfen, Hürden zu verringern. Immerhin denken 60% aller nicht berufstätigen Pflegekräfte über eine Rückkehr in den Beruf nach, lediglich die Hälfte davon informiert sich über offene Stellenanzeigen. Und gute Arbeitsbedingungen erhalten vor allem auch die bestehenden Mitarbeitenden und tragen zur Zufriedenheit bei.

    Weitere Informationen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie finden Sie hier: https://www.pflegebevollmaechtigte.de/attraktive-pflegeberufe-details/gap-gute-arbeitsbedingungen-in-der-pflege-zur-vereinbarkeit-von-pflege-familie-und-beruf.html

    PUEG – Forderung nach Regulierung der Trägervielfalt in der Pflege

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    Die Gesundheitsministerien der Länder haben im Rahmen der Ausschüsse für Gesundheit, Sozialpolitik, Familie & Senioren und Finanzen dem Bundesrat empfohlen, zum Entwurf des Pflegeentlastungsgesetzes (PUEG) in seiner Sitzung am 12.05.2023 Stellung zu nehmen und gefordert, den Einfluss von zum Teil börsennotierten Finanzinvestoren auf die Pflege zu regulieren.

    Konkret wurden die Einführung einer Kennzeichnungspflicht der Einrichtungen, die Offenlegung nachgelagerter Inhaberstrukturen über ein Register und erweiterte Schutzvorschriften für die Sicherstellung von Qualitätsverantwortung von Pflegedienst- und Einrichtungsleitung (Qualität vor Rendite) verlangt.

    Die Forderung der Ausschüsse nach einer Änderung der Rechtslage bezüglich der §§ 11 und 72 SGB XI hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 12.05.2023 bereits übernommen und dem Gesetzgeber empfohlen, § 11 Abs. 2 Satz 3 „Freigemeinnützige und private Träger haben Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern“ zu streichen.

    Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass die Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist, zu deren Bewältigung der Ausbau von stationären und ambulanten Angeboten erforderlich wird. In § 11 SGB XI ist festgelegt, dass bei der Umsetzung die Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen zu wahren und dem Auftrag von Trägern der freien Wohlfahrt inkl. der Kirchen Rechnung zu tragen ist. Der Bundesrat übernimmt die Forderung der Ausschüsse in seiner Stellungnahme, da hiermit öffentliche Träger aufgrund des Subsidiaritätsprinzips faktisch daran gehindert werden, sich selbst unternehmerisch in der Pflege zu engagieren aufgrund der Rechtsunsicherheit, dass ihre Einrichtung schließen muss, sollte ein privat-gewerblicher Träger eine Einrichtung in der Nähe errichten. Um die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf bei den Herausforderungen des Fachkräftemangels und beschränkter finanzieller Rahmenbedingungen zu sichern, ist ein rechtssicherer Rahmen für öffentliche Träger erforderlich.

    In der Begründung des Bundesrats heißt es weiter, dass in den letzten Jahren der Anteil der privaten Einrichtungen deutlich zugenommen hat. Die Vielfalt der dahinterstehenden Träger nahm gleichzeitig ab. Wenige große Pflegeunternehmen mit Konzernstrukturen gewannen dabei an Marktmacht. Damit wird der Wettbewerb (und damit die Preisentwicklung) zulasten der Menschen mit Pflegebedarf beeinträchtigt. Durch den Aufbau der notwenigen Versorgungsstrukturen durch öffentliche Träger sei gleichzeitig der Anreiz zu stärken, dass private Anbieter qualitativ hochwertige und gleichzeitig relativ günstige Angebote schaffen.

    In diesem Zuge fordert der Bundesrat die Aufhebung von § 72 Abs. 3 Satz 2 SGB XI, der bei der Auswahl zwischen mehreren Pflegeeinrichtungen den Vorrang der freigemeinnützigen und privaten Träger bei dem Abschluss von Versorgungsverträgen vorsieht.

    Der gesetzliche Auftrag, die Trägervielfalt zu wahren, bleibt in Folge dieser Änderung erhalten ebenso dem Auftrag der freien Wohlfahrtspflege inkl. der Kirchen Rechnung zu tragen.

    Da die Kosten für Pflege nur zu einem geringen Teil von den Pflegeversicherungen gedeckt werden und sich ein immer größer werdender Teil der Bevölkerung diese nicht mehr aus eigenen Mitteln leisten kann, wird hier vom Bundesrat dringender Handlungsbedarf gesehen. Die Empfehlungen der Ausschüsse Gesundheit, Sozialpolitik, Familie & Senioren und Finanzen an den Bundesrat für die Sitzung am 12.05.2023 im Bundestag zum Entwurf des PUEG finden Sie hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0101-0200/165-1-23.pdf;jsessionid=D669618EB3AC53AFAF87248B2F7D80ED.1_cid349?__blob=publicationFile&v=2

    Die Stellungnahme des Bundesrates vom 12.05.2023 zum Entwurf des PUEG finden Sie hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0101-0200/165-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1