Umsetzung der Übergangsregelung § 47 Absatz 3 Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Zurück zu Aktuelles

AKTUELLE INFORMATION AUS DEM ZUSTÄNDIGEN MINISTERIUM

Mit einem Schreiben vom 03.07.2017 informierte die soleo*-Geschäftsführung das zuständige Ministerium für WTG-Angelegenheiten (ehemals MGEPA heutige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) über Schwierigkeiten in der Einhaltung der Übergangsfrist 31.07.2018 zur Anpassung von Bestandsimmobilien an die gesetzlich geforderte EZ-Quote und Badezuordnung. Auch bei zeitiger Projektplanung sei es aufgrund zunehmend langer Bearbeitungszeiten der Baubehörden – nicht selten mehrere Monate bis zu einem Jahr – kaum mehr möglich, die Übergangsfrist einzuhalten. (s. Aktuelles 28.06.2017)

Auf die Frage, ob je Planungsstand Ausnahmen von der Übergangsfrist eingeräumt werden könnten, erhielt soleo* eine ausführliche Antwort vom zuständigen Abteilungsleiter Herrn Markus Leßmann mit einem Schreiben vom 21.07.2017.

Die Kernaussagen lauten:

  • die Übergangsfrist läuft am 31.07.2018 aus, Verlängerungen gibt es nicht
  • rund 650 der Bestandsimmobilien in NRW erfüllen z.Zt. die Anforderungen des WTG nicht
  • mittels der online-Befragung über Pfad-Invest erhält das Ministerium bis zum 31.07.2017 einen aktuellen Sachstand und nimmt Einzelberatungen auf
  • Trägern, die sich über diesen Weg nicht gemeldet haben, wird empfohlen, umgehend den Kontakt zur örtlichen WTG-Behörde aufzunehmen und sich zum weiteren Vorgehen zu beraten (Ergänzung auf telefonische Nachfrage)
  • bei laufenden Umbaumaßnahmen gibt es die Notwendigkeit der engen Kooperation mit der WTG-Behörde, um den Betrieb ordnungsgemäß zu sichern und “individuelle, pragmatische” Lösungen zu finden, so dass ordnungsrechtliche Maßnahmen eher zurückhaltend Anwendung finden können
  • Einrichtungen, die eine WTG-Anpassung nicht fristgerecht realisiert haben, werden ordnungsrechtlich belangt: z.B. mit einem Einzugsstopp, d.h. DZ dürfen nur als EZ genutzt werden bis die EZ-Quote für die Einrichtung erzielt ist, oder die Nutzung von Bädern wird untersagt
  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen führen zu Erlöseinbußen

Hier finden Sie das komplette Antwortschreiben!

Übergangsregelung Umsetzung WTG – Ergänzung

Zurück zu Aktuelles

Auf Fragen einer Arbeitsgruppe zur Begleitung der Umsetzung der Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen nach der APG DVO wurde seitens des MGEPA am 27.04.2017 schriftlich geantwortet.

Die zentralen Aussagen zur Übergangsregelung im Kontext des Feststellungsverfahrens lauten:

  • Für die “Erfüllung der Einzelzimmerquote und der quantitativen Anforderungen an die Zahl der Sanitärräume” läuft die Frist am 31.07.2018 ab.
  • “In den Fällen, in denen die bis zum 31.07.2018 zu erfüllenden Anforderungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Feststellung nicht erfüllt sind, ist auch der Bescheid über die Festsetzung der gesondert berechnbaren Investitionsaufwendungen bis zu diesem Datum zu befristen.”
  • “Sofern der Beginn der Baumaßnahme zum Erfüllen der Voraussetzungen des §20 Absatz 2 Sätze 1 und 2 WTG nachgewiesen wird, kann auch ein Festsetzungsbescheid für die gesamte Dauer des Festsetzungszeitraums 2018/2019 erteilt werden.”
  • “Die Einzelheiten zum Verfahren wird das MGEPA nach Abschluss der Erstellung der Eingabemasken im Verfahren “Pfad.invest” bekannt geben.”

Konkret bedeutet diese Regelung, dass

  • bei Anzeige des Baubeginns spätestens zum 31.07.2018 die Möglichkeit besteht, mittels des Feststellungsbescheides eine Fristverlängerung über den 31.07.2018 hinaus zu erhalten
  • sofern der Baubeginn auf Grund von langfristigen Bearbeitungszeiten der Baubehörde nicht rechtzeitig angezeit wird, es aktuell keine Chance auf Fristverlängerung gibt.

soleo* wird das MGEPA über den aktuellen Genehmigungsstau in den Bauämtern informieren mit dem Ziel, eine weitergehende Regelung zu erwirken.
Nachteile durch Fristüberschreitung 31.07.2018 müssen für Bauherren ausgeschlossen sein, wenn die Ursache in den unangemessenen Bearbeitungszeiten der Baubehörde begründet ist.

Die Antwort der MGEPA wird an dieser Stelle veröffentlicht.