Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) im Kabinett

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Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, den das Bundesgesundheits- und das Bundesfamilienministerium am 05.04.2023 vorgelegt haben, befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Das Gesetz soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Ziele des PflStudStG sind:

  • Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung
  • Steigerung der Nachfrage nach hochschulischer Pflegeausbildung
    (aktuell 0,8%, Wissenschaftsrat empfiehlt 10-20%)
  • Steigerung der Pflegequalität durch mehr Transfer von forschungsgestützten Lösungsansätzen und innovativen Konzepten
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen auch bei der beruflichen Pflegeausbildung
  • Verbesserung bei der Fachkräfteeinwanderung

Die Regelungen im Überblick:

  • Studierende in der Pflegeausbildung erhalten für die Dauer ihres Studiums eine Vergütung, Studierende, die sich bereits im Studium befinden, erhalten für ihre restliche Studienzeit ebenfalls eine Vergütung.
  • Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium ausgestaltet und beinhaltet zukünftig auch einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger, der die Verantwortung für die Durchführung des praktischen Teils des Studiums gegenüber der studierenden Person einschließlich seiner Organisation und Koordination übernimmt und dafür nach der Neuregelung auch eine Finanzierung aus dem Ausgleichfonds erhält. Der Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung berücksichtigt dabei die gegenüber der beruflichen Pflegeausbildung erweiterten Ausbildungsziele.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte sollen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die umfassende Gleichwertigkeitsprüfung soll durch ein Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ersetzt werden.
  • Umsetzung einer partiellen Berufserlaubnis im Rahmen der beruflichen Pflegeausbildung
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung werden an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Den Referentenentwurf des Gesetzes finden Sie HIER.

soleo*-Umfrage zur Vorbereitung auf Austausch mit der Politik

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Hiermit laden wir Sie herzlich zur Teilnahem an unserer Online-Umfrage mit dem Titel:

“Krisen als Chancen nutzen – was braucht es, um die Zukunft von Pflegeeinrichtungen kundenorientiert und wirtschaftlich stabil zu gestalten?

ein.

Wir möchten uns für ein Verfolgen und Vorantreiben der derzeitigen Lösungsversuche in der Politik gemeinsam mit Ihnen, als Expertinnen und Experten aus der Praxis, der Beantwortung praktischer Fragen widmen und diese weitergeben.

Die Umfrage läuft vom 07.11.2023 bis zum 14.11.2023.

HIER gelangen Sie zur Umfrage.

Wie lautet das Ziel?

  • Aufgreifen des vom Staatssekretär, Herrn Heidmeier (Ministerium Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) angenommenen Gesprächsangebots vom soleo*-Kongress am 17.10.2023
  • Sammlung von Einschätzungen aus der Branche selbst zu vier ausgewählten Herausforderungen zum Thema

Was resultiert daraus?

  • Perspektiven und Veränderungsvorschläge mit Rückhalt aus der Praxis (dargestellt in einem soleo*-Webinar zur Auswertung)
  • Bereitstellung der Ergebnisse für einen Politik-Dialog
  • Veranstaltung eines Politik-Forums Anfang 2024

Ihre Teilnahme sichert Ihnen die Auswertung und die kostenlose Teilnahme am Webinar sowie eine Einladung zum Politik-Austausch. Innerhalb der Umfrage haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Kontaktangaben dazu zu machen.

Bitte nehmen Sie sich etwa 10 Minuten für die Umfrage Zeit. Bei Unterbrechungen der Sitzung verfallen Ihre Antworten nach etwa einer Stunde.

Wir freuen uns, gemeinsam diesen nächsten Schritt in Richtung praxisnaher Lösungen zu gehen und sind gespannt auf Ihre Einblicke und den Austausch! Vielen Dank dafür im Voraus.

NRW-2024 Anerkennungswerte für Aufwendungen Pflegeeinrichtungen gem. APG DVO

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Mit Erlass vom 06.09.2023 hat das zuständige Ministerium (MAGS) des Landes NRW die Werte zur Ermittlung der anerkennungsfähigen Aufwendungen stationärer und teilstationärer Pflegeeinrichtungen gem. APG DVO NRW bekanntgegeben. Grundlage für die Festsetzung der Werte ist der Mai Index für das Jahr 2023.

Diese lauten wie folgt:

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen

  • 3.195,65 € je qm Nettoraumfläche ohne Zentralküche für Vollversorgung
  • 3.330,03 € je qm Nettoraumfläche mit „Errichtung einer der täglichen Vollversorgung der gesamten Bewohnerschaft dienenden Zentralküche innerhalb der Einrichtung“

Teilstationäre Pflegeeinrichtung

  • 2.617,64 je qm Nettoraumfläche oder Nettogrundflache

Durchschnittliche Investitionskosten – für das Jahr 2022 wurden Durchschnittswerte ermittelt

Art der EinrichtungDurchschnittlicher Investkostensatz pro Tag in €
Vollstationäre Pflegeeinrichtung 19,69
Teilstationäre Pflegeeinrichtung 10,92
Solitäre Pflegeeinrichtung16,68

Für das Jahr 2023 können die Durchschnittswerte erst nach Ablauf des laufenden Kalenderjahres ermittelt werden, eine ergänzende Mitteilung wird folgen.

Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagegütern nach den §§2 und 3 APG DVO NRW

  • 28,56 € je qm der berücksichtigungsfähigen Nettogrundfläche
  • Gültigkeit der Festsetzung beginnt im Jahr 2024

Anmeldung zum Praxisseminar “Kirchengrundstücke und -immobilien zur Entwicklung neuer Wohn- und Lebensräume”

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Datum: Montag, 27.11.2023 I Tagungshaus: Lindner Congress Hotel, Lütticher Str. 130, 40547 Düsseldorf

Für eine Begegnung der derzeitigen Entwicklung der Kirchenlandschaft durch finanzielle sowie personelle und bauliche Herausforderungen bietet sich eine vorangestellte Betrachtung erfolgreicher und krisenfester Prozessgestaltungen in Kirchentwicklungsprojekten an:

Mit dem Fokus:

  • Zielfindungsphase
  • Kirchenstrukturen
  • Planungsrecht

Dieses Praxisseminar bietet praxisbezogen Herangehensweisen, um zielgerichtet Rahmenbedingungen in einem Umwandlungsvorhaben zu erfassen und zu gestalten. Dazu ist im Hinblick auf die zentrale Lage von Kirchenimmobilien ein Blick in die soziale Quartiersentwicklung geboten, um diesen versteckten Schatz zu heben und einen sozialen Ankerpunkt im Wohnumfeld zu unterstützen.

Weitere Informationen zu Inhalten und Ablauf finden Sie HIER.

Für das Praxisseminar wird eine Seminargebühr in Höhe von 80,00€ excl. 19% MwSt. inkl. Tagesverpflegung erhoben. Anmeldungen werden erbeten bis zum 17.11.2023 per E-Mail an: angelika.zielke@soleo-gmbh.de, telefonisch unter 0211– 957 423 0 oder über nachfolgendes Online-Formular:

    * Pflichtfelder

    Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

    Arbeitgeber für Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gewürdigt

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    Im September 2023 würdigten Minister Karl-Josef Laumann (MAGS NRW) und die Verbände der Pflegekassen in NRW bei einer Veranstaltung in Düsseldorf Unternehmen verschiedenster Branchen, die am Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ teilnehmen und sich für die Vereinbarkeit von Beruf und privater Sorge- und Pflegeverantwortung ihrer Mitarbeitenden einsetzen.

    Bereits mehr als 200 Arbeitgeber, darunter auch soleo*, haben die „Charta für Vereinbarkeit von Beruf & Pflege“ unterschrieben, die sie als pflegefreundliche Arbeitgeber auszeichnet. Bei der Würdigung in Düsseldorf betonte Minister Karl-Josef Laumann: „Immer mehr Beschäftigte in NRW müssen den Spagat zwischen ihrer Arbeit und der Pflege von Angehörigen meistern. Mit dem Landesprogramm unterstützen und stärken wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Erwerbstätige. Damit trägt das Programm auch dazu bei, dass pflegende Angehörige im Sinne der Fachkräftesicherung im Beruf bleiben können. Den teilnehmenden Unternehmen danke ich für ihr Engagement. Sie bieten ihren Beschäftigten vorbildlich konkrete Beratung und Entlastung an.“

    Die vorgestellten Beispiel zeigen, wie vielfältig die Möglichkeiten und wie kreativ Arbeitgeber sind, Mitarbeitende in der Vereinbarkeit von beruflichen und sorgenden Aufgaben generell oder individuell zu unterstützen. Für interessierte Unternehmen finden sich konkrete Anregungen auf der Homepage https://www.berufundpflege-nrw.de/.