Aktuelle Informationen und Daten zur Entwicklung in der Pflege

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Auch in diesem Jahr stellen die Kranken- und Pflegekassen die wichtigsten Entwicklungen rund um die Pflegeversicherung vor. Wichtige Informationen für alle Akteure und Entscheider in dem Pflegemarkt.
Der AOK Pflege-Report 2021: Sicherstellung der Bedarfslage und Angebotsstrukturen erörtert umfassend alle Themen rund um die Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie. Interessante Beiträge zeigen die aktuellen Entwicklungen in der Pflege auf sowie Perspektiven zukünftiger Herausforderungen mit Blick auf die Sicherstellung der Versorgung. Das Wissenschaftliche Institut der AOK-WIdO konnte namenhafte Experten für elf Fachbeiträge gewinnen. Ergänzt um wichtige Daten und Analysen bietet der diesjährige AOK-Pflege-Report wieder unverzichtbare Informationen für die Pflege-Branche.
https://www.wido.de/publikationen-produkte/buchreihen/pflege-report/2021/AOK-Pflege-Report 2021 kostenfrei downloaden unter https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-63107-2.
Der Verband der Ersatzkassen -vdek- stellte die Daten zum Gesundheitswesen-Soziale Pflegeversicherung am 07.07.21 vor. Hieraus sind die wichtigsten Entwicklungen zur Pflegebedürftigkeit, Beanspruchung der verschiedenen Leistungsarten, Finanzierung der Pflegeversicherung abzulesen Die Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege von 2019 bis 2021 in der grafischen Darstellung weist auf die Dynamik, die in allen Bestandteilen der Heimentgelte wirken.

Quelle: Entwicklung der durchschnittlichen finanziellen Belastung (Eigenanteil) eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege auf Bundesebene ein EUR je Monat2018 – 2021

Die Herausforderung für das Finanzierungssystem Pflegeversicherung wird in allen Facetten deutlich. Die Änderungen im SGB XI mit der aktuellen „Pflegereform“, wie am 11.06.21 im Bundestag beschlossen, kann ein Anfang aber noch nicht die Lösung sein.

Anmeldeformular Online-Seminar zum Thema “Gesetzesänderungen zur Pflegeversicherung”

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Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserem Kompaktseminar zum Thema “Gesetzesänderungen zur Pflegeversicherung  vom 11.06.21 auf den Punkt gebracht!” ein. 

Die angekündigte Pflegereform ist ausgeblieben, gekommen sind 16 Gesetzesänderungen – 4 im SGB V und 12 im SGB XI – mit Wirkung auf die Pflege. Im Kompaktseminar stellen wir die gesetzlichen Neuregelungen im Einzelnen kurz vor. Im Dialog mit den Teilnehmenden stehen Fragen und Umsetzungsstrategien im Vordergrund.

Datum:29.06.2021
Uhrzeit:11.00 Uhr – 12.00 Uhr
Online-Plattform: Microsoft-Teams
Seminargebühr: 25,00€

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DAK- Studie bestätigt Wirksamkeit der aktuellen Reformpläne zur Pflegeversicherung

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Die im Oktober 2020 von Jens Spahn bekannt gegebenen Eckpunkte einer Pflegereform zur Finanzierung der Heimentgelte lauten:

1. Um das Risiko einer finanziellen Überforderung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner durch eine lange Aufenthaltsdauer im Pflegeheim zu begrenzen, sollen die Eigenanteilszahlungen für pflegebedingte Kosten längstens 36 Monate gezahlt werden.

2. Um das Risiko einer laufenden finanziellen Überforderung zu begrenzen, wird der monatliche Betrag, der von der Heimbewohnerin bzw. dem Heimbewohner für die allgemeinen Pflegeleistungen gemäß § 82 Abs. 1 Abs. 1 Ziffer 1 SGB XI und die Ausbildungsvergütung gemäß § 82a SGB XI aufzubringen ist, auf maximal 700 Euro begrenzt.

3. Eine weitere Reduktion der Gesamteigenanteile erfolgt durch einen vorgesehenen Zuschuss der Länder in Höhe von monatlich 100 Euro zu den gesondert in Rechnung gestellten Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI.

Im Auftrag der DAK Gesundheit untersuchte  Prof. Dr. Heinz Rothgang u.a. die Auswirkungen der aktuellen Pläne zur Finanzreform der Pflegeversicherung. Die Ergebnisse der Expertise- wie am 04.01.2021 veröffentlicht- lauten: „ Die in Aussicht gestellten Reformelemente sind damit umfassend dazu geeignet, die Situation der aktuellen und zukünftigen Pflegebedürftigen zu verbessern und erstmals eine umfassende Absicherung gegen das Risiko der pflegebedingten Sozialhilfeabhängigkeit zu gewährleisten.“

  • Die vorgeschlagenen Reformelemente strukturell darauf ab, die sozialstaatliche Grundidee einer Lebensstandardsicherung gegen das Risiko Pflegebedürftigkeit zu realisieren
  • Die Deckelung des monatlichen pflegebedingten Eigenanteils auf einen Betrag unterhalb der heutigen und damit erst Recht unterhalb zukünftiger Durchschnittswerte sowie die zeitliche Begrenzung dieser Zahlungen reduzieren den Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege erheblich.
  • Die Reform führt zu direkten Entlastungen für die Sozialhilfeträger in Höhe von über 2 Milliarden Euro. Die Ausgaben der Pflegeversicherung steigen um gut 5 Mrd. Euro pro Jahr, realisieren damit aber sowohl bessere Löhne für die Pflegenden als auch erstmalig eine systematische Absicherung der Pflegebedürftigen gegen pflegebedingte Verarmung. Eine weitgehende Gegenfinanzierung der Kosten für die Begrenzung der Eigenanteile aus Steuermitteln ist im Reformplan vorgesehen.

Details und Downloads der Expertise  hier https://www.presseportal.de/pm/50313/4803647

KDA startet Debatte zur grundlegenden Erneuerung der Pflegeversicherung

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Eine Steuerungsgruppe des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) beginnt mit gestern einen intensiven Diskursprozess zur SGB XI-Reform unter der Fragestellung:

  • Wie kann die Pflegeversicherung zukunftsfähig gesichert und weiterentwickelt werden?
  • Was ist uns als Gesellschaft die Pflege wert?

Der Steuerungsgruppe gehören neben Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt und Helmut Kneppe auch Dr. Almut Satrapa-Schill, Prof. Dr. Thomas Klie (Ev. Hochschule Freiburg), Nadine-Michèle Szepan (AOK-Bundesverband) und Michael Ranft(Sozialministerium Brandenburg) an.

Die Arbeitsstruktur der Steuerungsgruppe wird ergänzt um

  • Vernetzung mit  einer neuen Fachkommission
  • Einbindung der  Fachebenen und der  Öffentlichkeit
  • fachliche Kommentierung von externen Expertinnen und Experten in einem geschlossenen Verfahren über eine digitale Plattform
  • Information und Einbindung der interessierten Öffentlichkeit, zum Beispiel über einen Blog.

Dieser KDA-Dialog  soll die gegenwärtigen zahlreichen Debatten, fachlichen Impulse und unterschiedlichen Reformansätze aufgreifen mit dem  Ziel, in einer demokratischen Debatte die gegenwärtigen Grenzen der sozialen Pflegeversicherung, künftige Möglichkeiten und Notwendigkeiten zu reflektieren und in einen gesamtgesellschaftlichen sozialpolitisch verantwortlichen Kontext zu setzen. 

Nach Auffassung des KDA  wird u.a. zu diskutieren sein:

  • Muss es zu einem Strukturbruch kommen?
  • Braucht es den  Weg in eine wohnortunabhängige Finanzierung der Versorgungsleistungen?
  • Machen Hybride Formen einer stationär-ambulanten Welt  eine personenzentrierte, hoch individualisierte Bedarfsermittlung erforderlich?
  • Bietet  eine  bedarfsadäquate Personalmixbemessung die  Chance zur Entwicklung  transparenterer und vereinfachter Prozesse und  Strukturen 
  • Wir wird die kommunale Rolle in der Gewährleistung der Sicherstellung Sozialraum-orientierter regionaler Pflegestrukturplanung als Kontext der Förderung lokaler sorgender Gemeinschaften definiert und wahrgenommen? 

Weitere Informationen

Diskussionsimpuls zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

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Der Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege e. V. (DEVAP) und der Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD) haben gemeinsam Vorschläge zur Reform
einer solidarisch bezahlbaren, zivilgesellschaftlich verorteten Pflege entwickelt und stoßen damit einen Dialog auf allen Ebenen an.

Die Kernaussagen werden von den Autoren in den 6 Eckpunkten formuliert:

1. Echte Pflegeteilkaskoversicherung umsetzen:
Obwohl die Pflegeversicherung in den letzten Jahren finanziell besser ausgestattet wurde, können sich zu viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland die notwendige Pflege – vor allem im stationären Bereich – nicht leisten und sind auf Sozialhilfe angewiesen. Dies widerspricht den ursprünglichen Zielen der Pflegeversicherung, die verhindern sollte, dass Pflegebedürftigkeit zum Armutsrisiko wird. Deshalb muss die „Blümsche Pflegeteilversicherung“ aus den 90er Jahren zu einer echten Pflegeteilkaskoversicherung weiterentwickelt werden: Die Pflegebedürftigen zahlen monatlich einen festen Eigenanteil für die pflegerischen Leistungen (sog. Sockelbetrag), die darüber hinaus gehenden Kosten werden von der Pflegeversicherung getragen. Unabhängig von Einkommen und Vermögen wird es hierdurch für alle Bürger möglich, das eigene pflegebedingte Finanzierungsrisiko zu kalkulieren und Vorsorge zu treffen, z.B. durch eine private Zusatzversicherung.

2. Sektorengrenzen konsequent abbauen:
Die Grenzen zwischen der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege müssen endgültig überwunden werden. Pflegebedürftige Menschen haben das Recht auf gesellschaftliche Partizipation und eine individuelle, möglichst selbstbestimmte Lebensführung unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Alter oder ihren Beeinträchtigungen. Voraussetzung hierfür ist eine Angleichung des Leistungserbringungsrahmens in allen Bereichen. Im stationären Sektor wird die Finanzierungsverantwortung für die Behandlungspflege in das SGB V zurückgeführt. Die Pflegeversicherung finanziert alle Maßnahmen der Grundpflege und der Betreuung, während die Krankenversicherung alle 2 Rothgang, H., Kalwitzki, T.: Alternative Ausgestaltung der Pflegeversicherung – Abbau der Sektorengrenzen und bedarfsgerechte Leistungsstruktur, 2017, Studie im Auftrag der Initiative Pro-Pflegereform 3 Maßnahmen der Behandlungspflege übernimmt. Zusätzlich tragen die Pflegebedürftigen selbst – je nach Wohnform – alle „Haushaltskosten“, die für Unterkunft, Verpflegung und Miete entstehen. In Folge dieser Neuordnung entfällt die Trennlinie zwischen „ambulant und stationär“. Freiraum für innovative Formen einer modularisierten Leistungserbringung entsteht.

3. Zivilgesellschaft stärker einbinden:
Die Herausforderungen in der Pflege können angesichts der demografischen Umwälzungen zukünftig nicht allein durch professionelle Dienste bewältigt werden. Durch ein verbindlich finanziertes Quartiersmanagement in Form von wohnortnaher Beratung, Koordination und Moderation im Dorf oder Stadtteil muss es gelingen, Angehörige, freiwillig Engagierte und die Zivilgesellschaft mit ihren vielfältigen Angeboten stärker einzubinden. Der Abbau der Sektorengrenzen und die Neuordnung der Leistungserbringung öffnen den Weg zu einer Modularisierung der Leistungen und schaffen die Möglichkeit, tragfähige Formen zur dringend erforderlichen stärkeren Einbindung der Angehörigenpflege, auch im (vormals) stationären Wohnen zu entwickeln. Diakonie und Caritas werden ihre Erfahrungen als zivilgesellschaftliche Akteure hierzu gern und mit Nachdruck einbringen.

4. Kommunale Pflegeinfrastruktur steuern und fördern:
Wer einen ausgewogenen, zukunftsfähigen und am Bedarf des örtlichen Gemeinwesens orientierten Ausbau pflegerischer Infrastruktur für ältere Menschen möchte, kommt nicht umhin, genau dies zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Durch die vollständige Rückführung der Finanzierung der Behandlungspflege in das SGB V und die Einführung einheitlicher Sockelbeträge für alle Versorgungsbereiche werden die Kommunen als Sozialhilfeträger tendenziell entlastet. Damit eröffnet sich der finanzielle Spielraum für eine subsidiäre Verantwortungsübernahme beim Ausbau der Pflegeinfrastruktur. Das Vorhaben der Bundesregierung, die Möglichkeiten der Kommunen bei der Gestaltung der pflegerischen Infrastruktur vor Ort zu erweitern, ist daher unbedingt erforderlich und zu begrüßen.

5. Pflegemarkt am Gemeinwohl orientieren:
Neben den frei-gemeinnützigen und kommunalen Anbietern agieren auch privat-gewerbliche, renditeorientierte Anbieter auf einem gemeinsam Pflegemarkt. Ein Wettbewerb zwischen allen Anbietern ist wünschenswert und sinnvoll, sofern es um die Qualität der erbrachten Dienstleistungen geht. Pflegeeinrichtungen dürfen jedoch nicht weiter zum Gegenstand eines forcierten Preiswettbewerbs und einer zunehmenden Renditeorientierung werden. Dies geht am Ende nicht nur zu Lasten der Qualität und der Lohnstrukturen, sondern führt darüber hinaus zu einer Schwächung dringend erforderlicher Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -bindung. Nach Ansicht von DEVAP und VKAD muss daher die bereits im Grundgesetz und in den Länderverfassungen geforderte primäre Ausrichtung des wirtschaftlichen Handelns am Gemeinwohl in den Vordergrund treten.

6. Pflegeversicherung sozial gerecht gestalten:
In der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung wird derzeit ausschließlich das Arbeitseinkommen als Grundlage zur Beitragsbemessung herangezogen. Weitere Einkommensarten, wie Erträge aus Vermögen, Vermietung oder Verpachtung bleiben hingegen unberücksichtigt. DEVAP und VKAD fordern, die hierdurch entstehenden Gerechtigkeitslücken zu schließen und befürworten daher eine Heranziehung sämtlicher Einkommensarten auf Basis des steuerlichen Einkommensbegriffs. Darüber hinaus setzen sich DEVAP und VKAD dafür ein, die derzeitige Zweiteilung aus sozialer und privater Pflegeversicherung zu überwinden, um das Solidarprinzip und die Gerechtigkeit in diesem sozialen Sicherungssystem zu stärken.

Weitere Informationen hier (s. Anlage)

soleo* wird diesen Dialog aufnehmen. Im Rahmen eines Dialog-Forums werden Vertreter der Initiatoren ihre Position darlegen und sich der Diskussion stellen.
Hierzu wir soleo* in Kürze Akteure aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft einladen, um die Aspekte zu erörtern, die sich speziell für den Betrieb und Erhalt von
Sozialimmobilien aus den Reformvorschlägen ergeben.